Rechtsprechung
LG Stuttgart, 29.04.2019 - 7 Qs 27/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Keine die "ökonomische Verfahrensgestaltung" störende Messdateneinsicht im Bußgeldverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2019 - 7 Qs 27/19
Fehlerquellen müssen nur erörtert werden, soweit der Einzelfall dazu konkrete Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291 ff.).Die amtliche Zulassung von Geräten und Methoden verfolgt - ebenso wie die Berücksichtigung eines Toleranzabzuges für etwaige systemimmanente Messfehler - gerade den Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalls freizustellen (BGHSt 39, 291, 297).
Sogar in Strafsachen können regelmäßig Ergebnisse allgemein anerkannter kriminaltechnischer oder rechtsmedizinischer Untersuchungsverfahren verwertet werden, ohne dass die genaue Funktionsweise der verwendeten Messgeräte bekannt ist, sodass keine strengeren Anforderungen in Bußgeldsachen gelten können, bei denen es lediglich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht und die im Hinblick auf ihre vorrangige Bedeutung für Massenverfahren des täglichen Lebens auf eine Vereinfachung des Verfahrensgangs ausgerichtet sind (BGHSt 39, 291, 299).